Aufstellung von Flächennutzungsplänen
Unser Büro hat umfangreiche Erfahrung in der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen. Prinzipiell ist heutiger Standard, dass Flächennutzungspläne grundsätzlich digital erstellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das jeweils zuständige Vermessungsamt die dafür notwendigen Geodaten in digitaler Form vorliegen hat. Diese können gleichzeitig die Grundlage bilden für
- ein Kanalkataster
- ein Wasserleitungskataster
- Leitungen für die Gasversorgung
- Leitungen für die Stromversorgung
- Leitungen für die Telekommunikation.
Nahezu allen Kommunen der Bundesrepublik Deutschland verfügen über gültige Flächennutzungspläne. Diese Flächennutzungspläne sind technisch bedingt meist in analoger Form (Papierpläne) erstellt. Nur wenige Städte und Gemeinden haben sich den digitalen Herausforderungen unserer Zeit gestellt. Demzufolge bieten wir den Gemeinden an, zunächst ihre Flächennutzungspläne zu digitalisieren und die anstehenden Änderungen einschließlich der dafür notwendigen Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Besonderer Service unseres Büros sind dabei die Beschlussvorschläge, die wir selbstverständlich einvernehmlich mit der Gemeinde / dem Markt / der Stadt und dem beteiligten TÖBs (Träger öffentlicher Belange) ausarbeiten. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen, die mit dem Aufstellungsbeschluss / Änderungsbeschluss beginnen und mit dem Feststellungsbeschluss enden. Die während des Verfahrens eingegangenen Unterlagen werden dann von uns zu einer Verfahrensakte zusammengestellt und bilden die Grundlage für die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bzw. der -änderung durch das jeweils zuständige Landratsamt.
Referenzobjekte:
- Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck
- Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde Sennfeld